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   BGH, 22.11.1951 - 4 StR 585/51   

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https://dejure.org/1951,2388
BGH, 22.11.1951 - 4 StR 585/51 (https://dejure.org/1951,2388)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1951 - 4 StR 585/51 (https://dejure.org/1951,2388)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1951 - 4 StR 585/51 (https://dejure.org/1951,2388)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.04.1951 - 4 StR 99/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.11.1951 - 4 StR 585/51
    Der Angeklagte durfte aber wegen Beleidigung der Mutter nur bestraft werden, wenn er nachweislich in dem Bewusstsein gehandelt haben sollte, durch die Entführung der Tochter zur Unzucht oder durch ihre Verführung bringe er auch der Mutter gegenüber seine Missachtung oder Geringschätzung zum Ausdruck (vgl Urteil des Senats v 26. April 1951 in JZ 1951, 520; vgl auch RGSt 77, 226).

    Wenn Welzel in seiner Besprechung des Urteils (vgl MDR 1951, 500 [BGH 26.04.1951 - 4 StR 99/51]) und seinen Lehrbuch (2. Aufl S 147) zum Ausdruck bringt, dass eine Beleidigung eines anderen als des zunächst Betroffenen nur vertretbar sei, wo "die gegen eine bestimmte Person ausgesprochene Ehrverletzung gleichzeitig etwas Ehrenrühriges über eine andere aussagt" (z.B. "Hurensohn"), so wird dabei übersehen, dass die durch § 185 StGB unter Strafe gestellte Gedankenäusserung auch durch ein tätliches Verhalten in Erscheinung treten, und dass eine Tat gegen mehrere gerichtet sein kann; es ist Welzel aber darin zuzustimmen, dass eine Beleidigung nicht die blosse Verursachung eines seelischen Schmerzes ist.

  • RG, 10.04.1941 - 2 D 69/41

    Bei Mädchen, die zwar vierzehn, aber noch nicht fünfzehn Jahre alt sind, ist,

    Auszug aus BGH, 22.11.1951 - 4 StR 585/51
    Sollte eine Verurteilung aus § 182 StGB nicht möglich sein, dann wären die Voraussetzungen des § 185 StGB zu prüfen (vgl RGSt 60, 34; 75, 179).
  • RG, 04.01.1926 - II 591/25

    1. Wird bei tätlichen Beleidigungen, insbesondere durch Vornahme unzüchtiger

    Auszug aus BGH, 22.11.1951 - 4 StR 585/51
    Sollte eine Verurteilung aus § 182 StGB nicht möglich sein, dann wären die Voraussetzungen des § 185 StGB zu prüfen (vgl RGSt 60, 34; 75, 179).
  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 42/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.11.1951 - 4 StR 585/51
    Bei der neuen Würdigung der Beweislage wird der Tatrichter von den Grundsätzen auszugehen haben, die der Bundesgerichtshof in seinenUrteil vom 5. Dezember 1950 - 3 StR 27/50 - (NJW 1951, 83; vgl auch DRichtZ 1951, 160) für die Bildung der richterlichen Überzeugung entwickelt hat; es genügt ein Mass an Sicherheit, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr laut werden können(Urt v 28. November 1950 - 2 StR 42/50; vgl MDR 1951, 122).
  • BGH, 25.10.1951 - 3 StR 483/51
    Auszug aus BGH, 22.11.1951 - 4 StR 585/51
    Da der Mutter das Recht der Sorge für die Person des Kindes zusteht, ist sie antragsberechtigt im Sinne des § 65 Abs. 2 StGB (BGH v 25. Oktober 1951 - 3 StR 483/51).
  • RG, 15.10.1943 - 1 D 223/43

    1. Zum Umfange der abzuurteilenden "Tat" (§ 264 StPO.). 2. Ein unzüchtiger

    Auszug aus BGH, 22.11.1951 - 4 StR 585/51
    Der Angeklagte durfte aber wegen Beleidigung der Mutter nur bestraft werden, wenn er nachweislich in dem Bewusstsein gehandelt haben sollte, durch die Entführung der Tochter zur Unzucht oder durch ihre Verführung bringe er auch der Mutter gegenüber seine Missachtung oder Geringschätzung zum Ausdruck (vgl Urteil des Senats v 26. April 1951 in JZ 1951, 520; vgl auch RGSt 77, 226).
  • BGH, 03.06.1954 - 4 StR 20/54

    Rechtsmittel

    Zum Nachweis des inneren Tatbestandes muss geprüft werden, ob der Täter sich bewusst war, durch sein Verhalten gegenüber den Jugendlichen auch die Ehre der um ihre Kinder besorgten Eltern zu verletzen (BGH NJW 1951, 531 Nr. 21; 4 StR 585/51 vom 22. November 1951; 4 StR 767/53 vom 18. März 1954; RG JW 1938, 790 Nr. 6; 1879 Nr. 6).
  • BGH, 29.04.1954 - 4 StR 7/54

    Rechtsmittel

    Selbst wenn der Senat diesen Satz als eine Feststellung hinnehmen wollte, so dürfte der Beschwerdeführer insoweit nur verurteilt werden, wenn er nachweislich in dem Bewusstsein gehandelt hätte, er bringe durch sein unzüchtiges Benehmen gegen den Sohn auch dem abwesenden Vater seine Missachtung oder Geringschätzung zum Ausdruck (Urteil des Senatsv. 22. November 1951 - 4 StR 585/51).
  • BGH, 26.11.1953 - 4 StR 457/53

    Rechtsmittel

    Der Beschwerdeführer durfte ferner wegen Beleidigung des Vaters Arns nur verurteilt werden, wenn er nachweislich in dem Bewußtsein gehandelt haben sollte, durch die zweideutigen Witze bringe er auch dem Vater gegenüber seine Mißachtung oder Geringschätzung zum Ausdruck (Urteil des Senatsvom 22. November 1951 - 4 StR 585/51; vgl auch BGH JZ 1951, 520; RGSt 77, 226).
  • BGH, 18.03.1954 - 4 StR 767/53

    Rechtsmittel

    Nun hat zwar der Senat wiederholt ausgesprochen, dass eine gleichzeitige Beleidigung eines anderen als des zunächst Betroffenen rechtlich möglich ist, wenn die Missachtung des Dritten in besonderen Umständen zur Erscheinung gelangt und auch dem Täter bewusst wird (vgl z.B. JZ 1951, 520; 4 StR 585/51 vom 22. November 1951; 4 StR 457/53 vom 26. November 1953).
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